Stand: 07.07.2026
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materfilt bietet professionelle Social Media Management Dienstleistungen für Unternehmen an. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem individuell vereinbarten Vertrag.
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Durch das Absenden einer Anfrage über unser Kontaktformular geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und prüfen diese. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme Ihres Angebots zustande.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag festgelegt. In der Regel erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der vereinbarten Leistungen.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen. Die konkreten Leistungsinhalte, Fristen und Verantwortlichkeiten werden im Einzelvertrag festgelegt.
Für die Erbringung unserer Dienstleistungen benötigen wir Ihre Mitwirkung, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugänge und Freigaben.
An den von uns erstellten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Videos) räumen wir Ihnen im Rahmen des vereinbarten Zwecks die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die genaue Ausgestaltung der Nutzungsrechte wird im Einzelvertrag geregelt.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im individuellen Vertrag festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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